Leihbedingungen für Geräte
Verleih von Geräten
I.
Die Universität Wien verleiht den Leihgegenstand an den/die Leihnehmer/in. Ausleihberechtigt sind Mitarbeiter/innen der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und deren Projektpartner/innen oder studentische Hilfskräfte sowie die Betreuer von Studierenden, die eine Master- oder Doktorarbeit an einem Institut der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät verfassen. Auf Verlangen der Universität Wien hat der/die Leihnehmer/in vor Übergabe des Leihgegenstandes der Universität Wien den Nachweis des Abschlusses einer Versicherung gegen sämtliche Risiken einschließlich des Hin und Rücktransportes zu erbringen. Die Kosten dieser Versicherung sind von dem/der Leihnehmer/in zu tragen. Der/Die Leihnehmer/in bestätigt den Leihgegenstand in einem einwandfreien Zustand übernommen zu haben. Der/Die Leihnehmer/in bestätigt ferner, für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Leihgegenstandes ausreichend geschult und qualifiziert zu sein. Der/Die Leihnehmer/in verpflichtet sich, den Leihgegenstand sorgfältig und ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, die mit seiner/ihrer Tätigkeit an der Universität Wien zusammenhängen, diesen sicher zu verwahren und zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen Zustand, grundsätzlich persönlich, zurück zu geben. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der/die Leihnehmer/in von einer zukünftigen Leihe der Leihgegenstände ausgeschlossen werden. Erfolgt die Rückgabe nicht bis zum 20. Tag nach dem vereinbarten Termin, kann die Universität Wien eine Ersatzbeschaffung des verliehenen Gerätes vornehmen. Die Kosten hierfür trägt der/die Leihnehmer/in. Jede Weitergabe an oder Mitbenützung durch Dritte ist untersagt, außer bei schriftlicher Zustimmung durch die Universität Wien.
II.
Der/Die Leihnehmer/in haftet der Universität Wien für jeden Schaden am Leihgegenstand gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), wobei leichte Fahrlässigkeit ausdrücklich genügt. Sofern ein Schaden eintritt, hat der/die Leihnehmer/in diesen umgehend der Universität Wien schriftlich zu melden. Der/Die Leihnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass jede Haftung der Universität Wien für Schäden im Zusammenhang mit dieser Leihe ausgeschlossen ist, dies gilt insbesondere auch für Datenverluste. Der/Die Leihnehmer/in hat der Universität Wien jede Beschädigung, jeden Verlust und alle sonstigen, den Leihgegenstand betreffenden wichtigen Umstände unverzüglich mitzuteilen. Besteht der Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung in Bezug auf den Leihgegenstand (z.B. vorsätzliche Sachbeschädigung, Diebstahl) bzw. bei Verlust des Leihgegenstandes hat er/sie umgehend bei der Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und der Universität Wien eine Kopie der Anzeigenbestätigung zu übermitteln.
III.
Die Universität Wien ist jederzeit berechtigt, den Leihgegenstand bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig zurückzufordern, solche Gründe sind insbesondere: jeder Verstoß des/der Leihnehmers/in gegen die ihm/ihr auferlegten vertraglichen Verpflichtungen; dringender Bedarf des Leihgebers am Leihgegenstand für eigene Zwecke; andere gleichwertige Gründe. In diesen Fällen ist der Leihgegenstand vom/von der Leihnehmer/in auf seine/ihre Kosten unverzüglich zurückzustellen.
IV.
Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen desInternationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Darüber hinaus gelten die Nutzungsbedingungen der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für das „MediaLab“ welche als Anlage ./A beiliegen und einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung bilden. Ich bin mit den vorstehenden Leihbedingungen vollinhaltlich einverstanden.
Wenn Sie ein Gerät vom MediaLab ausleihen oder mieten wird ein Vertrag unterzeichnet, mit dem Sie auch in die Leih-/Mietbedingungen einwilligen.